Wer nicht das erforderliche Geld für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren hat, kann Beratungshilfe erhalten. Dabei liegt der Zweck der Beratungshilfe darin, Personen zu unterstützen, damit diese ihre Rechte wahrnehmen können.
Die Beratungshilfe gilt für Bürger mit geringem Einkommen, um ihre Chancengleichheit auf rechtliche Beratung und Betreuung zu wahren. So können Menschen mit niedrigem Einkommen daher gegen eine geringe Eigenbeteiligung Rechtsberatung und Rechtsvertretung erhalten.
Die Beratungshilfe kann hierbei in unterschiedlichen Angelegenheiten erhalten werden. Dazu gehören
- Angelegenheiten des Zivilrechts (z.B. Kaufrecht, Mietrecht, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Familiensachen) und in Angelegenheiten, für die Arbeitsgerichte zuständig sind,
- Angelegenheiten des Verwaltungsrechts (z.B. Wohngeld, Bausachen, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht),
- Angelegenheiten des Verfassungsrechts (z.B. Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzung),
- Angelegenheiten des Sozialrechts (z.B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten oder Fragen zur Arbeitslosenversicherung) und
- Angelegenheiten des Steuerrechts.
Falls es in der betreffenden Sache um Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts geht, erhält der Rechtsuchende eine Beratung. Eine rechtliche Vertretung ist in diesem Fall jedoch nicht vorgesehen, denn Beratungshilfe kann nur für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung erhalten werden.